GoBD
Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff
Die GoBD sind die maßgeblichen Rechtsvorschriften für softwaregestützte Buchhaltung.
Agito erfüllt diese Vorschriften in vollem Umfang und ermöglicht dadurch Betriebsprüfern des Finanzamts einen schnellen Überblick über das Kassenbuch und die Buchhaltung.
Die Aufzeichnungen sind für den Prüfer nachvollziehbar und nachprüfbar.
Im GoBD-Protokoll werden Festschreibungen und Änderungen an den festgeschriebenen Bewegungsdaten protokolliert. Zusätzlich wird protokolliert, mit wann und mit wem Sie Ihren Datenbestand geteilt haben.
Sie können das GoBD-Protokoll herunterladen und Ihrem Prüfer bereitstellen.
Bitte achten Sie auf zeitnahes Festschreiben der Buchungssätze.
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Testat
Das Agito Kassenbuch wurde von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer geprüft. Die Bescheinigung der Softwareprüfung (Testat) können Sie hier herunterladen:
892200-testat-agito-kassenbuch-bestaetigung-der-ordnungsmaeßigkeit (agenda-software.de)
Den ausführlichen Prüfbericht können Sie gerne über agito-service@agenda-software.de bei Agenda anfordern.
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KassenSichV / TSE
Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr (Kassensicherungsverordnung - KassenSichV)
Die KassenSichV legt fest, dass elektronische oder computergestützte Kassensysteme und Registrierkassen mit einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein müssen. Diese Regelung dient der Manipulationssicherheit von Kassendaten.
Dabei sind folgende Einsatzgebiete zu unterscheiden:
Führen von Grundaufzeichnungen
Das Agito Kassenbuch enthält keine TSE und ist somit nicht dazu gedacht, die Anforderungen der KassenSichV oder des § 146a AO zu erfüllen. Es darf daher nicht zur Grundaufzeichnung verwendet werden.
Einsatz als Buchhaltungssoftware
Es ist zulässig, das Agito Kassenbuch für die elektronische Buchhaltung zu verwenden, da hier keine TSE-Pflicht besteht.
Einsatzempfehlung:
Bitte prüfen Sie gemeinsam mit Ihrem Steuerberater, ob eine TSE-Pflicht in Ihrem spezifischen Einsatzgebiet besteht. Die Verantwortung zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen liegt beim Unternehmer.
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